Konkurs was ist das eigentlich?

27. Juli 2021laura

Konkurs, Insolvenz, Bankrott, Pleite – vier Worte für ein und dasselbe sehr unangenehme und schwierige Ereignis. Sie bedeuten, dass ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen und Gläubiger nicht mehr bedienen kann. Bei diesem Schuldner kann es sich sowohl um ein Unternehmen als auch um eine Privatperson handeln, ebenso können die Gläubiger Firmen, andere Menschen oder auch der Staat sein. Unterschieden wird dabei zwischen

  • akuter Zahlungsunfähigkeit
  • drohender Zahlungsunfähigkeit
  • Überschuldung.

Konkurs was ist das im Wortsinn?

Konkurse bzw. Insolvenzen gab es natürlich auch schon in der Antike. Der Begriff Konkurs (concursus) kommt aus dem alten Lateinischen und bedeutet übersetzt soviel wie “Zusammenlauf”. Er kommt daher, dass im alten Rom bei einem solchen Ereignis die Gläubiger zusammenliefen, um sich das zu teilen, was der Schuldner noch besaß. Auch der Begriff Insolvenz (insolvens) stammt aus dem Lateinischen und bedeutet “nicht lösbar”. Das bezieht sich darauf, dass Schuldscheine, die der Gläubiger besaß, nicht mehr eingelöst werden konnten.

Konkurs was ist das heute vom Rechtsstandpunkt aus betrachtet?

Heute ist das Verfahren bei einem Konkurs bzw. einer Insolvenz rechtlich genau geregelt. Dabei gibt es in den einzelnen Ländern abweichende Gesetze, wobei das Insolvenzrecht in Europa bis auf wenige Ausnahmen sehr ähnlich und vergleichbar ist. Das Ziel des Insolvenzrechts besteht darin, entweder die Zahlungsfähigkeit des Schuldners wiederherstellen zu können, oder wenigstens dafür zu sorgen, dass es zu einem geordneten Verfahren kommt, mit dem Gläubigern und Schuldnern gleichermaßen Gerechtigkeit widerfährt. Anders als bei einer Zwangsvollstreckung, die nur einem der Gläubiger zugute kommt, soll erreicht werden, dass die Konkursmasse (also das, was der Schuldner an verwertbarem Vermögen besitzt) zu gleichen Teilen unter den Gläubigern aufgeteilt wird. Gleichzeitig soll der Schuldner auch die Chance für einen schuldenfreien Neubeginn behalten. In der Insolvenzordnung ist genau festgelegt, wie in einzelnen Insolvenzfällen zu verfahren ist. Unterschieden wird dabei zwischen

  • dem Regelinsolvenzverfahren
  • dem Privat- oder Verbraucherinsolvenzverfahren
  • dem Nachlassinsolvenzverfahren

Konkurs was ist das Regelinsolvenzverfahren?
Es kommt praktisch nur bei Firmen und anderen juristischen Personen sowie bei Selbstständigen und Freiberuflern in Betracht und wird entweder vom Schuldner oder von den Gläubigern beim Insolvenzgericht beantragt. Zur Durchführung wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der Einsicht in alle Geschäftsunterlagen bekommt. Eine Gläubigerversammlung beschließt am Ende, ob das betreffende Unternehmen saniert werden kann oder verwertet wird.

Konkurs was ist das Privatinsolvenzverfahren?
Privatinsolvenz können in der Regel nur natürliche Personen beantragen. Beim Privatinsolvenzverfahren gibt es keinen Insolvenzverwalter, nur einen Treuhänder und Berater (zum Beispiel Schuldnerberatungsstelle oder Anwalt), der die genaue Schuldenhöhe ermittelt und mit den Gläubigern verhandelt. Ist eine außergerichtliche Einigung mit ihnen nicht möglich, behält der Schuldner nur das nicht pfändbare Einkommen und und muss mit dem anderen Einkommensteil seine Schulden abzuzahlen beginnen. Nach einer zeitlich begrenzten Wohlverhaltensphase werden die Restschulden dann erlassen.

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