Wie melde ich Konkurs an

21. Juli 2021laura

Konkurs anmelden ist nie eine leichte Entscheidung, dennoch muss sie getroffen werden, wenn Sie nicht mehr zahlungsfähig sind.
Dies ist sogar eine Verpflichtung, daher darf es nicht verschwiegen werden. Doch viele von Ihnen fragen sich sicher:” Wie melde ich Konkurs an?
Doch wie funktioniert das eigentlich? Was muss beachtet werden und wird dafür benötigt?”

Wer kann den Konkurs überhaupt anmelden?

Fragen wie “Wie melde ich Konkurs an und wer ist dafür überhaupt zuständig”, werden im folgenden geklärt.
Die Verantwortung liegt ganz allein beim Geschäftsführers des Unternehmens, Konkurs anzumelden.
Er hat die Aufgabe die finanzielle Situation seiner Firma zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass es nicht zu einer Überschuldung kommt.
Dies ist im Privaten wieder etwas anders, denn hier geht dieser Schritt auch einfach über den Anwalt. Sie müssen nicht selbst Privatinsolvenz anmelden.
Ebenso kann eine nur drohende Zahlungsunfähigkeit ein Anlass sein in Insolvenz zu gehen.
Dafür muss jedoch erst ein anerkannter Schuldnerberater ein Zertifikat ausstellen, dass dies der Fall ist.
Zudem sollte es vorher zu einer Schuldenregulierung mit den Gläubigern gekommen sein, welche jedoch gescheitert ist.
Natürlich können ebenso die Gläubiger einen Antrag stellen, um das Geld vom Schuldner zu bekommen.

Das wird dafür benötigt

Die Bescheinigung, die beweist, dass ein Einigungsversuch gescheitert ist, ist das eine.
Doch es gibt noch weitere Papiere, die Sie dafür benötigen:

  • einen ausgefüllten Insolvenzantrag
  • eine Vermögensaufstellung
  • eine Gläubigerübersicht
  • ein Forderungsverzeichnis.

Als Schuldner sollte jede offizielle Verbindlichkeit genannt werden und dem Gläubiger nichts unterschlagen werden, sonst kommt es gar nicht erst zur Restschuldbefreiung.
Neben der Frage “Wie melde ich Konkurs an”, fragen Sie sich sicher auch, wie es dann anschließend weitergeht.

Wo man sich hinwenden muss
Als Privatperson muss dabei nicht viel beachtet werden, denn dafür kann nach der Erfüllung von allen Voraussetzungen einer Privatinsolvenz, einfach zum Amtsgericht des jeweiligen Wohnortes gegangen und sich angemeldet werden.
Ebenso sind Unternehmen an ein bestimmtes Amtsgericht gebunden, welches in dem Bezirk liegt, wo die wirtschaftliche Tätigkeit ausgeführt wird.
Demnach ist es unwichtig, wo der Geschäftsführer tatsächlich wohnt, da es um die Firma an sich geht.
Sollten jedoch mehrere Gerichte dafür verantwortlich sein, dann geht die Konkurs Anmeldung zu dem Gericht ein, an dem der Antrag zuerst abgegeben worden war.
Demnach ist es diesbezüglich auch nicht viel komplizierter, weswegen sich schon daran gehalten werden sollte.
Vor allem dann, wenn das Ganze nicht noch schlimmere Ausmaße haben sollte.

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