Was ist Konkurs Bedeutung?
Die
Konkurs Bedeutung ist ein forensisches Verfahren der
Vermögensverwertung für zahlungsunfähige Schuldner und
Schuldnerinnen. Das eigentliche Ziel besteht in der gleichmäßigen
Verteilung des Vermögens auf die entsprechenden Gläubiger.
Somit
ist die Konkurs Bedeutung der Name für eine Unfähigkeit von
Schuldnern, seinen Verpflichtungen zur nachzukommen. In Deutschland
wird dieser Begriff durch den Begriff Insolvenz oftmals ersetzt.
Rechtliche Grundlagen beim Konkurs
Das Rechtsgebiet, welches sich mit dem Konkursverfahren beschäftigt, ist das Recht über die Insolvenz. Dies gehört zum Zivilrecht und wird durch die geltende Insolvenzordnung festgelegt. Diese ist im Jahre 1999 in Kraft getreten. Zugleich wurde auch der bis zu diesem Zeitpunkt angewandte Begriff Konkurs durch jene der Insolvenz anerkannt.
Die Konkurs Bedeutung, also die Zahlungsfähigkeit, ist zugleich die Bedrohung vor jenem Zustand und auch die Überschuldung. Diese wird bei Unternehmen und Privatleuten ein wenig anders gehandhabt. Durch diese beiden Modelle des Insolventes steht vor allem erst einmal im Vordergrund, die Last der bestehenden Schulden zu vermindern, damit eine Zahlungsfähigkeit gegenüber den bestehenden Gläubigern aufrechterhalten wird. Nur dann, wenn sich jener Aspekt als nicht mehr möglich erweist, trennen sich die Verbindungswege der Bereinigung der Schulden. Vor allem bei den Privatpersonen steht die Restschuldbefreiung an. Diese setzt im Voraus eine sogenannte Wohlverhaltensphase der verschuldeten Person voraus. Bei den Unternehmen geht es hierbei immer um die Auflösung der bestehenden Firma. Diese erfolgt, während alle noch bestehenden Gegenstände des Vermögens liquidiert werden.
Das Konkurs- und das Insolvenzverfahren
Das eigentliche Insolvenzverfahren kann vom Schuldner und auch von einem Gläubiger beantragt werden. Hierfür ist das örtliche Amtsgericht der jeweiligen Kommune zuständig. Sollte ein Antrag auf Insolvenz gestellt worden sein, prüft nachfolgend das Gericht, ob dem auch stattgegeben oder ob er verweigert wird. Für das Insolvenzverfahren sind von betroffenen Unternehmen zudem definierte Voraussetzungen zu erfüllen.
Der erste Aspekt im Insolvenzverfahren ist ein Versuch, die bestehenden Schulden zu bereinigen und zugleich auch die Einigung mit den beanspruchten Gläubigern zu erzielen. Für solche Zwecke wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Dieser kann von den Parteien allerdings nicht selbst ausgesucht werden, sondern wird vom zuständigen Insolvenzgericht bestimmt. Für diese Abwicklung der Insolvenz wird ein detaillierter Insolvenzplan erstellt. Damit die drohende Insolvenz noch abgewendet werden kann, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Hierzu gehören zum Beispiel Gespräche mit den Gläubigern. Wenn diese auf einen bestimmten Teil ihrer Forderungen verzichten, kann eine Konkurs Bedeutung oftmals abgewendet werden und die Gläubiger bekommen so wenigstens einen bestimmten Teil jener Summe, welchen ihnen aus den Geschäften im Grunde zustehen würde.
Auch Waren und Güter, die nicht unbedingt benötigt werden, können über einen Veräußerungsgewinn zur Milderung der bestehenden Situation beitragen. Bei einer Verbraucherinsolvenz hilft hier zumeist der Schuldenberater weiter. Nützt aber alles nichts, folgen die Auflösung des Unternehmens bei der Restschuldbefreiung beziehungsweise der Regelinsolvenz mit den jeweiligen Auflagen einer Privatinsolvenz. Somit endet auch das Konkursverfahren und der eingesetzte Konkursverwalter wird für die ausgeführten Arbeiten bezahlt.