Insolvenz Dauer kurz benannt
Es kann jedem Menschen passieren,
durch äußere Umstände muss Insolvenz eingereicht werden. Erst sind
es ein paar Mahnungen, dann kommen Mahnbescheide hinzu und irgendwann
ist es nicht mehr zu bewältigen. Die Schulden erdrücken einen
förmlich. Um für die Zukunft wieder eine Basis zu haben bleibt
oftmals nur eines: Insolvenz beantragen. Ein harter Weg, doch
gleichzeitig eine Chance auf die Zukunft.
Bei der Insolvenz
kommt es zu erheblichen Einschränkungen. Der Selbstbehalt ist eher
gering.
Die Insolvenz Dauer hat sich seit dem Jahre 2014
verändert. Der Gesetzgeber hat neue Möglichkeiten geschaffen, die
doch relative lange Zeit von sechs Jahren zu verkürzen, wenn die
äußeren Umstände es dem Schuldner erlauben. Die Hürden sind hoch.
Mit der Insolvenzrechtsreform gibt es heute drei verschiedene
Laufzeiten:
- 3 Jahre
- 5 Jahre
- 6 Jahre
Dies hängt zusammen mit der sogenannten Wohlverhaltensphase. Es ist möglich, dass es zu einer Restschuldbefreiung kommen kann. Doch in der Regel gilt bei der Privatinsolvenz nach wie vor sechs Jahre. Nur in wirklichen Ausnahmefällen kann die Zeit auf drei oder fünf Jahre verkürzt werden.
Während der Wohlverhaltensphase dürfen keine neuen Schulden gemacht werden. Diese Wohlverhaltensphase beginnt direkt mit dem Insolvenzverfahrensantrag.
Während der Wohlverhaltensphase dürfen keine neuen Schulden gemacht werden. Diese Wohlverhaltensphase beginnt direkt mit dem Insolvenzverfahrensantrag.
Insolvenz Dauer auf drei Jahre verkürzen
Diese verkürzte Zeit kann in Kraft treten, wenn der Schuldner innerhalb von drei Jahren 35 Prozent seiner gesamten Schulden zzgl. der bis dato entstandenen Insolvenzverfahrenskosten begleicht. Eine Chance, jedoch können 35 Prozent eine Summe sein, die schwer aufzubringen ist. Doch manches Mal ergeben sich private Möglichkeiten oder geschäftlich gibt es eine neue Chance, so dass der Schuldner wie Phönix aus der Asche aufsteigt und sein Leben neu sortieren kann. Die Insolvenzverfahrenszeit ist somit von sechs auf drei Jahre verkürzt.
Diese verkürzten drei Jahre sind bei vielen Menschen so im Kopf, dass diese Hürde recht einfach zu nehmen ist. Doch die Realität zeichnet ein anderes Bild. Denn wer in die Lage einer Insolvenz kommt, hat in der Regel nicht gerade entsprechende Reserven auf seinem Konto liegen.
Wichtig ist, wenn die Insolvenz Dauer verkürzt werden sollte, dass der Schuldner weiß, wie viel Vermögen oder pfändbares Gehalt angerechnet werden kann. Nicht pfändbares Einkommen kann freiwillig herangezogen werden, jedoch nur, wenn nicht Rechte Anderer berührt werden. Hierbei geht es in der Regel um Unterhaltsansprüche.
Wie sieht es mit der Insolvenz Dauer von fünf Jahren aus?
Die Verkürzung der Insolvenz Dauer auf fünf Jahre ist möglich, wenn der Schuldner dann innerhalb der Wohlverhaltensphase die Möglichkeit hat, die aufgelaufenen Insolvenzverfahrenskosten zu begleichen. Jedoch ist dies eine große Hürde, denn die Kosten für ein Insolvenzverfahren sind hoch. Hier geht es nicht um dreistellige Beträge. Es kann zügig in die Tausende gehen.