Insolvenz anmelden – was genau bedeutet das?
Eine prekäre finanzielle Lage ist zumeist die Begründung für eine Insolvenzanmeldung. Diese Situation kann aufgrund diverser Faktoren herbeigeführt werden. Schulden, Arbeitslosigkeit, lange Krankheit, alle diese Dinge können beispielsweise Gründe dafür ein. Als letzten Ausweg aus solchen Situationen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass der Schuldner Insolvenz anmelden kann.
Schier aussichtslos – oder doch nicht?
Jeder hat von diesem Szenario schon gehört, kann sich jedoch nicht wirklich genaueres darunter vorstellen. Was kommt eigentlich alles auf den Menschen zu, der Insolvenz anmelden will? Viele werden von dem Wort alleine schon abgeschreckt und meiden es die Insolvenz anmelden zu wollen. Andere schämen sich und belassen es daher beim Schuldenberg. Wichtig zu wissen ist, dass eine Insolvenzanmeldung keinen Kündigungsgrund darstellt, wie oft fälschlicherweise gemutmaßt wird. Doch es gibt noch einige weitere Faktoren, welche beachtet werden müssen, wenn es um den Terminus Insolvenz geht.
Acht geben bei folgenden Dingen
Es ist durchaus sinnvoll einen Schuldnerberater anzufragen. Diese sind Spezialisten und werden nützliche Hilfe in dieser komplexen Situation liefern. Der Schuldnerberater wird meistens, je nach Lage, eine Verbraucherinsolvenz anstreben. Dies hätte eine außergerichtliche Einigung zur Folge. Eine Insolvenz bliebe folglich aus, da die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten würden.
Achtung auch bei der Dauer. Das Verfahren wird in seinem Umfang nicht innerhalb weniger Wochen oder Monate abgeschlossen sein. Im Regelfall beläuft sich die Dauer auf ca. sechs Jahre.
Generell erfolgt eine Auflistung sämtlicher der sich im Besitz des Schuldnerd befindenden Vermögensgegenstände. Dazu zählen auch Eigentumswohnungen, Autos usw. Dies können verkauft werden und so beispielsweise ein Teil der Schulden getilgt werden. Zusätzlich kann der pfändbare Teil des Einkommens beansprucht werden seitens des Gerichts. Es gibt hierbei jedoch eine Pfändungsfreigrenze, die juristisch definiert ist und auch teils durch die private Situation, abhängig von zum Beispiel Kindern, Ehestand, definiert wird. Auch Unterhaltszahlungen werden hier berücksichtigt.
Jeder Gläubiger wird aufgefordert eine Tabelle zu senden. Darin enthalten ist eine Forderungsaufstellung mit den Schulden. Wird sich nicht vor dem Verfahren geeinigt, so werden diese Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet und erhalten, je nach Anmeldung und Grundbucheintragungen, einen speziellen Forderungsrang.
Kredite, Zahlungen auf Raten und größere Anschaffungen sind während des Verfahrens nicht möglich. Jedes Kreditinstitut hat nämlich Einblick in die Schufa und dort wird eine Insolvenzanmeldung vermerkt. Es kann nur vom nicht pfändbaren Teil des Einkommens gelebt werden. Wichtig hierbei ist auch, dass der Eintrag nach Abschluss des Verfahrens nicht direkt gelöscht wird!
Einen Lichtblick stellt die Restschuldbefreiung dar. Diese besagt, dass der Schuldner nach Ablauf des Verfahrens von seinen restlichen Schulden befreit wird. Sie werden ihm auf rechtlicher Basis erlassen. Somit ist der Grundstein für eien finanziellen Neustart gelegt. Insolvenz anmelden: Es ist ein steiniger Weg, doch es lohnt sich ihn zu gehen.
doch nicht?
Jeder hat von diesem Szenario schon gehört, kann sich jedoch nicht wirklich genaueres darunter vorstellen. Was kommt eigentlich alles auf den Menschen zu, der Insolvenz anmelden will? Viele werden von dem Wort alleine schon abgeschreckt und meiden es die Insolvenz anmelden zu wollen. Andere schämen sich und belassen es daher beim Schuldenberg. Wichtig zu wissen ist, dass eine Insolvenzanmeldung keinen Kündigungsgrund darstellt, wie oft fälschlicherweise gemutmaßt wird. Doch es gibt noch einige weitere Faktoren, welche beachtet werden müssen, wenn es um den Terminus Insolvenz geht.
Acht geben bei folgenden Dingen
Es ist durchaus sinnvoll einen Schuldnerberater anzufragen. Diese sind Spezialisten und werden nützliche Hilfe in dieser komplexen Situation liefern. Der Schuldnerberater wird meistens, je nach Lage, eine Verbraucherinsolvenz anstreben. Dies hätte eine außergerichtliche Einigung zur Folge. Eine Insolvenz bliebe folglich aus, da die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten würden.
Achtung auch bei der Dauer. Das Verfahren wird in seinem Umfang nicht innerhalb weniger Wochen oder Monate abgeschlossen sein. Im Regelfall beläuft sich die Dauer auf ca. sechs Jahre.
Generell erfolgt eine Auflistung sämtlicher der sich im Besitz des Schuldnerd befindenden Vermögensgegenstände. Dazu zählen auch Eigentumswohnungen, Autos usw. Dies können verkauft werden und so beispielsweise ein Teil der Schulden getilgt werden. Zusätzlich kann der pfändbare Teil des Einkommens beansprucht werden seitens des Gerichts. Es gibt hierbei jedoch eine Pfändungsfreigrenze, die juristisch definiert ist und auch teils durch die private Situation, abhängig von zum Beispiel Kindern, Ehestand, definiert wird. Auch Unterhaltszahlungen werden hier berücksichtigt.
Jeder Gläubiger wird aufgefordert eine Tabelle zu senden. Darin enthalten ist eine Forderungsaufstellung mit den Schulden. Wird sich nicht vor dem Verfahren geeinigt, so werden diese Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet und erhalten, je nach Anmeldung und Grundbucheintragungen, einen speziellen Forderungsrang.
Kredite, Zahlungen auf Raten und größere Anschaffungen sind während des Verfahrens nicht möglich. Jedes Kreditinstitut hat nämlich Einblick in die Schufa und dort wird eine Insolvenzanmeldung vermerkt. Es kann nur vom nicht pfändbaren Teil des Einkommens gelebt werden. Wichtig hierbei ist auch, dass der Eintrag nach Abschluss des Verfahrens nicht direkt gelöscht wird!
Einen Lichtblick stellt die Restschuldbefreiung dar. Diese besagt, dass der Schuldner nach Ablauf des Verfahrens von seinen restlichen Schulden befreit wird. Sie werden ihm auf rechtlicher Basis erlassen. Somit ist der Grundstein für eien finanziellen Neustart gelegt. Insolvenz anmelden: Es ist ein steiniger Weg, doch es lohnt sich ihn zu gehen.