Bankrott anmelden, ruft keine Begeisterung hervor
Beim Bankrott handelt es sich nicht um einen vorübergehenden finanziellen Engpass, sondern um die Tatsache, dass der Schuldner sowohl privat oder als Geschäftsmann seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Offene Rechnungen, Dienstleistungen und andere monatliche Ausgaben können nicht mehr mit dem Verdienst oder den erzielten Geschäftseinnahmen ausgeglichen werden. Bankrott bedeutet die komplette Pleite und insolvent zu sein. Jeder der diesen Umstand wissentlich selbst herbei geführt bzw verschuldet hat macht sich strafbar. Wer dies verhindern möchte sollte rechtzeitig seinen finanziellen bankrott anmelden.
Bankrott anmelden, ansonsten droht eine hohe Strafe
Das Strafmaß beim Bankrott kann sowohl eine 5-jährige Inhaftierung bedeuten oder im besten Fall wird nur eine Geldstrafe fällig. bankrott anmelden, um schlimmeres zu verhindern ist sicherlich kein Luxus, sondern reduziert das Strafmaß letztendlich erheblich.
Strafbar machen sich folgende Umstände:
- Jeder der Vermögensteile, die zum Insolvenzvermögen zählen, veräußert und auf seine Seite schafft, oder diese beschädigt und zerstört.
- Wer unangebrachte und überhöhte Geldbeträge unwirtschaftlich investiert in Wettgeschäfte oder nicht erfolgversprechende und irrsinnigen Ausgaben tätigt, die in keinem gesunden Verhältnis stehen.
- Bereits hergestellte Waren, die über Kredite finanziert wurden, weit unter ihrem Wert veräußert.
- Sich äußert, dass das Recht an dem Insolvenzvermögen anderen gehört, oder irgendwelche erfindet.
- Wer der Verpflichtung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung nicht nachkommt oder diese zu seinem Nutzen manipuliert, sodass eine Abgrenzung von Vermögen und Verlust nicht eindeutig zu erkennen ist.
- Seinen Vermögensstand durch die vorzeitige Vernichtung von Buchungsunterlagen verschleiert, sodass dieser nur unter Erschwerung feststellbar ist oder es sogar unmöglich macht.
- Bilanzen verbessernd frisiert oder diese erst gar nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt erstellt.
- Den Stand des Vermögens grob fahrlässig verringert oder versucht zu verheimlichen.
- Der Bankrott ist nach dem Gesetz immer eine Insolvenzstraftat, die beachtlich je nach der schwere des Bankrotts geahndet wird.
Was, wann und wie beim bankrott anmelden
Wann genau angemeldet werden soll, liegt immer an der Tatsache, in welcher schweren Lage die Firma sich befindet. Eine Konstellation – die immer eine ernste Finanzsituation bedeutet. Vorausgesetzt die Ausgaben übersteigen die Einnahmen, wird es Zeit fürs bankrott anmelden.
Sobald eine Zahlunfähigkeit nicht mehr aus eigenen Kräften beseitigt werden kann, ist es ratsam sich den Rat bei einer Schuldnerberatung einzuholen, um frühzeitig bankrott anmelden zu können.
Oft gestehen sich die Betroffene die Schwere ihrer Lage nicht realistisch ein, aber der neutrale Fachmann nimmt kein Blatt vor den Mund und zeigt genau auf wie im besten Fall die Zahlungsunfähigkeit evtl. behoben werden kann oder welche Schritte nun unternommen werden muss, um die Meldung zielgerecht in die Wege zu leiten.
Die leichtere Bestrafung
Geldstrafen oder geringere Freiheitsstrafen gibt es auch für denjenigen, die ihre finanzielle Lage bzw. Misere nicht kennen oder diese nur leichtfertig herbei geführt haben. Die Härte der Bestrafung liegt in den Händen des Gerichts und der Beurteilung der Verursachung und Schwere.